Dojo - Etikette
Sportler, die einen asiatischen Kampfsport betreiben wollen, müssen sich einige allgemeine im Budosport ( Sammelbegriff für fernöstlichen Kampfsportarten ) üblichen Verhaltensweisen angewöhnen.
Diese Verhaltensweisen nennt man Dojo - Etikette  

" Dojo" ist die japanische Bezeichnung für Übungs- oder Trainingsraum. Im Dojo gibt es eine Reihen von regeln, die Ausdruck von Respekt und Höflichkeit gegenüber den Lehrern und anderen Sportlern sind und eine Atmosphäre der Ruhe und Konzentration aufrecht erhalten sollen. Hierzu gehört insbesondere die Begrüßung durch den Meister ( Sensai) oder Leiter der Trainingseinheit zum Trainingsbeginn. Die gemeinsame Begrüßung zielt dabei auf die Herstellung einer positiven inneren Einstellung zum Training ab. Damit sollen insbesondere 

Konzentration , Selbstbeherrschung , sowie das Gemeinschaftsgefühl 

gestärkt werden. 

Wozu eine Etikett ?

Wenn sich die Trainer und Schüler vor dem Training voreinander verbeugen, soll dies den gegenseitigen Respekt, den sich beide Seiten entgegen bringen, ausdrücken. Es bedeutet weiterhin , das die Schüler die fachliche Qualifikation des Trainers anerkennen und seine Anweisungen befolgt werden.

Mit vielen unserer Techniken können andere Menschen ernsthafte  Verletzungen zugefügt werden. Dies ist aber nicht Sinn der Sache. Wir wollen nicht nur den Körper sondern auch unseren Geist schulen und die Techniken wirklich nur in ernsthaften Situationen anwenden. Zeil ist die Entwicklung der Selbstdisziplin durch aufrichtige Teilnahme und Ernsthaftigkeit beim Training.

Hierzu gehört neben dem bereits genannten Respekt vor anderen Menschen eine Portion Sitte und Anstand , welche ein geordnetes Zusammenleben erst ermöglicht und damit hilft, viele Dinge besser zu verstehen. Dies gilt nicht nur im Training sondern auch im täglichen leben Miteinander.

 Daher ist eine Dojo-Etikette notwendig um diesen Sport in sanften und harmonischen Verhältnis zu bzw. insbesondere mit einem Partner zu üben. Wer die Dojo-Etikette nicht einhalten kann oder will, ist fehl am Platz und muss das Dojo verlassen.


Regeln für Sportler

 1.    Das Dojo ist bei jedem Betreten und Verlassen zu grüßen. Dies gilt auch für fremde Dojos, in welchen ein Sportler z. B. bei                                                   Turnieren/Lehrgängen zu Gast ist.

 2.   Trainingsbeginn : Kommt ein Sportler zu spät zum Training, so setzt er sich im Angrüßsitz neben die Tür und wartet, bis der Trainer bzw.                        Trainings-leitende ihn angrüsst, ihn zum Training zulässt und ihm seine Aufgabe zuweist.

 3.    Anzugordnung : Es ist ein sauberer vollständiger Anzug vorgeschrieben. Mädchen können unter dem Anzug ein weißes T-Shirt tragen. Von                    Neulingen/Anfängern wird zweckmäßige Sportkleidung erwartet. 

 4.   Unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ist die Teilnahme am Training grundsätzlich nicht gestattet. Das essen oder Kaugummi kauen          während des Trainings ist nicht gestattet. Mobiltelefone sind vor beginn des Trainings lautlos zu stellen.

 5.   Schmuck ( Rinde , Ketten , Ohrringe, Freundschaftsbänder Uhren usw. ) sind aufgrund der Verletzungsgefahr nicht erlaubt und sind vor dem              Training abzulegen. Aus dem gleichen Grund müssen Finger - und Fußnägel kurz geschnitten sein. Lange Haare sind dabei sicher und fest                   hoch zu stecken bzw. zu einem Zopf zu binden.

 6.   Sollte ein Sportler während des Trainings das Dojo verlassen wollen, so ist in jedem Fall der Trainer zu befragen sowie zu informieren , wohin              man geht.

 7.     Während der Unterweisung des Trainers sind Gespräche zu unterlassen. Den Anweisungen ist unverzüglich und ohne Kommentar zu folgen.               Gespräche ohne unmittelbaren Bezug zum Training stören die eigene Konzentration und die der anderen Sportler.

 8.    Bei Verletzungen oder körperlichen Beeinträchtigungen ist im jeden Fall unverzüglich der Trainer zu informieren.  

 9.     Trainingsgeräte und Waffen ( Bokken , Bo , Gummimesser usw. ) dürfen erst nach Aufforderung/Erlaubnis des Trainers angefasst bzw. zum                 Training genutzt werden.

10.    Die erlernten Fähigkeiten bleiben im Dojo und werden ,it Ausnahme bei der Teilnahme der Sportler des Vereins an Turnieren nicht öffentlich              zur Schau gestellt. Sie dienen ausschließlich zur Selbstverteidigung, niemals zum Angriff. im Falle eines Missbrauchs hat dies den sofortigen           Ausschluss aus dem Dojo zur folge.

Die besten Ergebnisse in sportlicher und menschlicher Hinsicht erzielen wir , wenn die Sportler untereinander freundlich und zuvorkommend sind. Es darf niemand jemand anderen Schmerzen zu fügen, ihn kränken oder ihn mutlos machen. Lehrer und Schüler bilden eine enge freundschaftliche Gemeinschaft. So lebt der Geist des Karate !



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§ 32 Notwehr

Absatz 1 : Wer eine Tat begeht , die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

Absatz 2 : Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen                                       abzuwenden.

§ 33 Überschreitung der Notwehr

Absatz 1 : Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

§ 34 Rechts-fertigender Notstand

Absatz 1 : Wer in einer gegenwärtigen , nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben , Leib , Freiheit , Ehre Eigentum oder anderes Rechtsgut eine Tat                     begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägen der widerstreitenden                           Interessen, namentlich der betroffene Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das                                     beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessen des Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
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