Seibukan Richtlinien
1980 - 2012
Als Grundlage dieses Erstentwurfs der Seibukan Richtlinien dient das Gesprächsprotokoll
über das Zusammentreffen von 11 Vereinen und 19 maßgeblichen Budoka in und um unsere
Interessengemeinschaft SEIBUKAN. Das Treffen fand am 20.01.2012 in Asemissen statt.

Pkt.1 - Seibukan ist ein finanzinteressenloser Zusammenschluss interessierter Budoka.
Pkt.2 - Mitmachen kann, wer sich in dieser Runde einbringt, ohne Formalitäten oder Ähnliches.
Pkt.3 - Mitmachen können Vereine, Sportschulen oder auch Einzelpersonen.
Pkt.4 - Diese können miteinander arbeiten, sich austauschen oder für sich Budo praktizieren.
Pkt.5 - Seibukan bietet optional Sportpässe, Aufnäher, Urkunden und Prüfsiegel für die Mitglieder.
Pkt.6 - Es gibt keine Jahressichtmarken oder Beiträge für die Mitgliedschaft. Die Zugehörigkeit der
 Mitglieder zum Seibukan wird durch das Tragen des Aufnähers, Verwendung des
 Sportpasses und der Urkunden klar zum Ausdruck gebracht!
Pkt.7 - Bisher hat jeder Verein seine eigenen Kyu-Urkunden genutzt.
Pkt.8 - Dan-Urkunden kosten 10 € und sind bei einer Seibukan Prüfung Pflicht.
Pkt.9 - Prüfungen können vereinsintern abgenommen werden oder vor einem vereinsübergreifenden
 Prüfergremium.
Pkt.10 - Die Prüfungsgebühren legt der ausrichtende Verein fest.
Pkt.11 - Prüfungen der Unterstufe (bis Grüngurt) können von einem Prüfer abgenommen werden.
Pkt.12 - Prüfungen der Oberstufe (ab blau) sollten von drei Prüfern abgenommen werden.
Pkt.13 - Abgesehen von diesen Grundsätzen, behält jeder Verein und jeder Stil sein angestammtes
 Prüfungsprogramm.
Pkt.14 - Externe Graduierungen und Lizenzen werden nach Vorlage von Urkunde und / oder Pass
 anerkannt und übertragen.
Pkt.15 - Vertreter und Repräsentanten des Seibukan achten auf ein ordentliches Erscheinungsbild:
- Pässe werden pfleglich behandelt.
- Prüfungen finden grundsätzlich öffentlich in einem angemessenen Rahmen statt.
- Prüfer tragen grundsätzlich ihren Kampfanzug (Gi).
- Richter des Seibukan tragen offizielle Kleidung oder ebenfalls ihren Gi.
Gez. Februar 2012
Andreas Brechmann














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